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💊 Betäubungsmittelgesetz

Vorwort

Dieses Gesetz dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung in unserer Stadt. Es soll dazu beitragen, dass der Umgang mit Betäubungsmitteln streng geregelt und kontrolliert wird, um den negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Individuum entgegenzuwirken.


§1 - Verbot und Umgang mit Betäubungsmitteln

§1.1 Klassifizierung: Der Besitz, Erwerb, Vertrieb und die Herstellung von Betäubungsmitteln wie Kokain, Heroin und Marihuana (Weed) sind verboten. Darunter zählen auch alle Rohstoffe, die zu der Herstellung benötigt werden.

§1.2 Ausnahmeregelungen: Ausnahmen gelten ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke, die durch die zuständigen Behörden genehmigt werden.

§1.3 Meldepflicht: Jede Person, die mit den genannten Betäubungsmitteln in Kontakt kommt, hat dies unverzüglich der Polizei zu melden.

§1.4 Strafrecht: Verstöße gegen dieses Verbot werden strafrechtlich verfolgt und können zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen führen.


§2 - Prävention und Aufklärung

§2.1 Präventionsprogramme: Der Staat verpflichtet sich, umfassende Präventionsprogramme zur Aufklärung über die Gefahren von Kokain, Heroin und Marihuana (Weed) durchzuführen.

§2.2 Kampagnen: Medienkampagnen sollen die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Risiken und gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Betäubungsmitteln informieren.

§2.3 Umgang mit Suchterkrankten: Der Staat fördert Programme, die auf die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Suchterkrankungen abzielen.


§3 - Kontrolle und Durchsetzung

§3.1 Durchsetzung: Die Polizei und andere zuständige Behörden der Stadt sind für die Durchsetzung dieses Gesetzes verantwortlich.

§3.2 Kontrollen: Regelmäßige Kontrollen und Razzien werden durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

§3.3 Zusammenarbeit: Behörden arbeiten auf nationaler Ebene zusammen, um den illegalen Handel und Missbrauch von Betäubungsmitteln effektiv zu bekämpfen.