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📙 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Vorwort
Die StVO fördert Sicherheit, Ordnung und Fairness im Straßenverkehr durch klare Regeln und Vorschriften.
Allgemeine Verkehrsregeln:
- Verkehrsregeln beachten: Alle Bürger müssen die Verkehrsregeln strikt einhalten.
- Fahren unter Einfluss: Alkohol- oder Drogenkonsum während der Fahrt ist strengstens verboten.
- Stoppschilder: An Stoppschildern muss vollständig angehalten werden.
- Kreisverkehr: Fahrzeuge im Kreisverkehr haben stets Vorfahrt. Einfahrende Fahrzeuge müssen warten.
- Rechts vor Links: An Kreuzungen ohne Ampeln oder Schilder gilt die Regel „Rechts vor Links“.
- Auf allen öffentlichen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot.
- Punkte in Flensburg: Verstöße gegen die Verkehrsregeln können zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) führen. Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte zwischen 1 und 3 vergeben. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
§1 - Fahrzeugführerschein
§1.1Führerscheinpflicht: Um ein Fahrzeug zu führen, ist eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse erforderlich.
§1.2Führerscheinklassen: Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Führerscheinklassen zu den jeweiligen Fahrzeugen:
Klasse Fahrzeugarten A Motorräder, Motorroller B Personenkraftwagen (PKW) C Lastkraftwagen (LKW)
§1.3Mitführpflicht: Der Führerschein muss während der Fahrt immer mitgeführt werden. Bei Verkehrskontrollen darf die Polizei diesen einsehen.
§1.4Erwerb der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis kann bei Fahrschulen erworben werden:
Klasse Gebühren A 150 € B 300 € C 450 € Preise können abweichen.
§1.5Medizinische Eignung: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen, können auf Anordnung der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst ihre Fahrerlaubnis verlieren."Die betroffene Person kann verpflichtet werden, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, um ihre Fahreignung nachzuweisen. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Untersuchung bleibt die Fahrerlaubnis entzogen."
§1.6Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Das Führen eines Fahrzeugs ohne eine gültige Fahrerlaubnis ist untersagt und stellt einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.Folgende Maßnahmen können ergriffen werden:
- Sicherstellung des Fahrzeugs
- Strafzahlung in Höhe von bis zu 10.000 €
- Fahrverbot für einen festgelegten Zeitraum
- Eintragung ins polizeiliche Register
- Bei wiederholtem Verstoß kann ein dauerhaftes Fahrverbot verhängt werden.
§2 - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
2.1Es ist verboten, Hindernisse auf die Fahrbahn zu stellen.
2.2Es ist verboten, die Verkehrsschilder zu verändern oder zu verdecken.
2.2Es ist verboten, absichtlich andere Fahrzeuge oder Fußgänger zu gefährden.
2.3Wer durch grob fahrlässiges Verhalten den Straßenverkehr gefährdet und dabei Leib, Leben oder Eigentum anderer beeinträchtigt/beschädigt.
2.4Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
2.5Das Überfahren von durchgezogenen Linien.
§3 - Unfallflucht und Fahrerflucht
§3.1Unfallflucht::
a.Nach einem Unfall muss sofort angehalten werden.:
b.Die Polizei muss informiert werden.
§3.2Fahrerflucht:
a.Fahrerflucht liegt vor, wenn der Unfallort verlassen wird, ohne die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.:
b.Nach einem Unfall muss Erste Hilfe geleistet werden und die Verletzten müssen versorgt werden.:
c.Das Verlassen des Unfallorts ohne Erfüllung der Pflichten wird bestraft (Unterlassene Hilfeleistung).
§4 - Fahrzeugzustand und -ausstattung
§4.1Technischer Zustand: Fahrzeuge dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden:
- Reifen müssen intakt sein.
- Scheinwerfer müssen funktionieren.
- Rücklichter müssen funktionieren.
Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ist die Fahrzeugaußenbeleuchtung einzuschalten. Fahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet sein. Sicherheitsgurte müssen immer angelegt sein.
§4.2Sicherheitsequipment: Jedes Fahrzeug muss mit folgendem Sicherheitsequipment ausgestattet sein:
- Warndreieck,
- Warnweste,
- Verbandskasten,
- Feuerlöscher. Dies gilt nur bei Tanklastzügen
§5 - Halten und Parken
§5.1Halten::
a.Halten ist nur erlaubt, wenn es den Verkehr nicht behindert.:
a.Halten auf Gehwegen ist verboten.
§5.2Parken::
a.Parken ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.:
b.Es ist verboten, vor Ein- und Ausfahrten zu parken.:
c.Parken in zweiter Reihe ist verboten.
§6 - Fahrweise und Verhalten im Verkehr
6.1Sicherheitsabstand: Ein angemessener Abstand zu anderen Fahrzeugen muss eingehalten werden.
6.2Überholen: Überholen ist nur erlaubt, wenn die Verkehrslage es zulässt und es keine durchgezogene Linie gibt.
6.3Wenden: Wenden ist nur an dafür vorgesehene Stellen erlaubt.
6.4Rettungsdienst und Polizei: Fahrzeuge mit Blaulicht und Sirenen haben immer Vorfahrt. Alle anderen Fahrzeuge müssen sofort Platz machen.
6.5Fahrzeuge dürfen nicht ohne guten Grund so langsam fahren, dass sie den Verkehr aufhalten.Bei mehrfachem falschem Verhalten kann es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
§7 - Geschwindigkeitsbegrenzungen
Bei der Geschwindigkeit ist darauf zu achten, dass sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr bringen. Zu jeder Zeit sollte darauf geachtet werden, dass man die Kontrolle über das Fahrzeug nicht verliert (Wetter und Sichtverhältnisse).
- Innerorts: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 75 km/h.
- Außerorts: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 150 km/h.
- Autobahnen: Die Richtgeschwindigkeit beträgt 200 km/h.
§8 - Luftfahrt
8.1Start und Landung: Flugzeuge und Helikopter dürfen nur auf vorgesehenen Flächen starten und landen, diese sind Hubschrauberlandeplätze und Flughäfen.
8.2Die Mindestflughöhe beträgt 1000 Fuß, außer beim Starten und Landen.
8.3Luftfahrzeuge dürfen keine Mängel aufweisen. Darunter fallen folgende Punkte:- Scheinwerfer,
- Triebwerke,
- Fahrwerk,
- Kollisionslichter,
- Bordtechnik.